GEW ruft bun­des­weit zu Warn­streiks auf – ein Ange­bot muss her!


Seit dem 26. Okto­ber ver­han­deln die Gewerk­schaf­ten des öffent­li­chen Diens­tes mit der Tarif­ge­mein­schaft deut­scher Län­der (TdL) über Gehalts­stei­ge­run­gen für die Beschäf­tig­ten. Nach zwei ergeb­nis­lo­sen Run­den ruft die GEW jetzt bun­des­weit zu Warn­streiks auf. Damit soll der Druck auf die Arbeit­ge­ber erhöht wer­den, bis zur drit­ten Ver­hand­lungs­run­de, die am 7. Dezem­ber beginnt, end­lich ein Ange­bot für ange­mes­se­ne Lohn­stei­ge­run­gen vor­zu­le­gen.

TdL-Verhandlungsführer Andre­as Dressel beton­te in der zwei­ten Ver­hand­lungs­run­de am 2. und 3. Novem­ber zwar, dass die Lan­des­be­schäf­tig­ten eine kräf­ti­ge Lohn­er­hö­hung nötig und auch ver­dient hät­ten. Die For­de­run­gen der Gewerk­schaf­ten sei­en aber nicht finan­zier­bar. Mehr als Andeu­tun­gen, wel­che Lohn­stei­ge­run­gen sich die Arbeit­ge­ber vor­stel­len kön­nen, gab es nicht. Die ein­zi­ge kon­kre­te Aus­sa­ge war, dass es weni­ger sein soll als der Abschluss vom Früh­jahr 2023 für die Beschäf­tig­ten bei Bund und Kom­mu­nen, für die der Tarif­ver­trag für den öffent­li­chen Dienst (TVöD) gilt. Um die­se Hal­tung zu begrün­den, ver­stie­gen sich die Arbeit­ge­ber in aben­teu­er­li­che Begrün­dun­gen. Sie führ­ten die hohen Kos­ten für die Unter­brin­gung von Geflüch­te­ten an und beschwo­ren eine „Tarif­spi­ra­le“ her­auf: Als sei es des Teu­fels, wenn die Lohn­ent­wick­lung in den Län­dern mit der für die Kolleg*innen bei Bund und Kom­mu­nen Schritt hält. Ein Ange­bot leg­ten die Arbeit­ge­ber auch in der zwei­ten Ver­hand­lungs­run­de nicht vor. Statt­des­sen gos­sen sie wei­ter Öl ins Feu­er und wie­sen zen­tra­le gewerk­schaft­li­che For­de­run­gen kom­plett zurück.

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