Refe­ren­da­ri­at


Herz­lich will­kom­men auf der Sei­te der
Lan­des­fach­grup­pe Schu­le und Beruf­li­che Bil­dung!
Lehr­amts­kan­di­da­ten und Berufs­ein­stei­ger

Ihr habt Fra­gen oder ein bestimm­tes Anlie­gen? Dann schreibt uns bit­te an:
referendariat@gew-brandenburg.de oder berufseinsteiger@gew-brandenburg.de

Online-Sprechstunde zum Fra­gen­stel­len und gemein­sa­men Aus­tausch!
Alle drei Mona­te bie­ten wir eine Sprech­stun­de für Refe­ren­da­re und Berufs­ein­stei­ger an.

Wie setzt sich die Arbeits­zeit zusam­men? Kann ich mei­ne Ein­satz­schu­le wech­seln?
Wel­che recht­li­chen Bestim­mun­gen muss ich ken­nen? Bin ich rich­tig ein­grup­pert?
Was macht eigent­lich die GEW und kann auch ich mich ein­brin­gen?

Und für einen ers­ten Ein- und Über­blick über den Sei­ten­ein­stieg bzw. den Vor­be­rei­tungs­dienst im Land Bran­den­burg hat die GEW jeweils eine klei­ne Bro­schü­re erstellt und her­aus­ge­ge­ben, die Inter­es­sier­te gern per E‑Mail an: info@gew-brandenburg.de abfor­dern kön­nen. Mit­glie­dern der GEW Bran­den­burg wer­den die­se und wei­te­re Bro­schü­ren gern kos­ten­frei zuge­sandt.

Ver­an­stal­tun­gen

Online-Sprechstunde für Berufseinsteiger*innen
Wie setzt sich die Arbeits­zeit zusam­men? Kann ich mei­ne Ein­satz­schu­le wech­seln? Wel­che…
2. Mai 2024 — 18:30–20:00 Uhr

Tag des Sei­ten­ein­stiegs in Klais­tow
tag des sei­ten­ein­stiegs 2024-05-04
4. Mai 2024 — 10:00–16:00 Uhr

Online-Sprechstunde für Berufseinsteiger*innen
Wie setzt sich die Arbeits­zeit zusam­men? Kann ich mei­ne Ein­satz­schu­le wech­seln? Wel­che…
5. Sep­tem­ber 2024 — 18:30–20:00 Uhr

Online-Sprechstunde für Berufseinsteiger*innen
Wie setzt sich die Arbeits­zeit zusam­men? Kann ich mei­ne Ein­satz­schu­le wech­seln? Wel­che…
7. Novem­ber 2024 — 18:30–20:00 Uhr


Wir freu­en uns sehr, dass du dich für eine Mit­glied­schaft und auch die Mit­wir­kungs­mög­lich­kei­ten der GEW Bran­den­burg inter­es­sierst!

Refe­ren­da­re und Refe­ren­da­rin­nen sind, wie die meis­ten Berufs­ein­stei­ger, zunächst mit den Schwie­rig­kei­ten des Berufs­all­ta­ges beschäf­tigt. Es geht um grund­le­gen­de Fra­gen, zum Bei­spiel, wie das Arbeits­pen­sum inner­halb der Woche zu schaf­fen ist und man nicht jedes Wochen­en­de noch für die Arbeit opfern muss, wie man mit den Kol­le­gen aus­kommt und, natür­lich, wie man vor der Klas­se besteht.
Die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen zum Vor­be­rei­tungs­dienst kön­nen in der Bro­schü­re “Dein Fahr­plan für den Vor­be­rei­tungs­dienst” nachg­le­sen wer­den. Die­se kön­nen im Kreis­ver­band oder in der Geschäfts­tel­le ange­fragt wer­den und wer­den ab Som­mer 2022 in den Begrü­ßungs­beu­teln für neue Refe­ren­da­re zu fin­den sein.

Trotz­dem ist jeder Refe­ren­dar und jede Refe­ren­da­rin für Hil­fe­stel­lun­gen dank­bar, sei es von dem Schul­buch­ver­lag, der Refe­ren­da­ren und Refe­ren­da­rin­nen 50% Rabatt gewährt oder eben von der GEW Bran­den­burg, die dir mit Rat und Tat zur Sei­te steht.

Nicht nur wir kön­nen dir bei­sei­te­ste­hen, auch du kannst uns hel­fen! Es gibt ver­schie­de­ne Mit­wir­kungs­mög­lich­kei­ten, die wir dir auf den fol­gen­den Sei­ten vor­stel­len möch­ten. Natür­lich ist uns bewusst, dass du schon genug mit Unter­richts­be­su­chen, Unter­richts­ent­wür­fen, Ver­laufs­pla­nun­gen etc. zutun hast. Trotz­dem kannst auch du dich bei der GEW enga­gie­ren: klei­ne Auf­ga­ben über­neh­men, online bei Pla­nun­gen für Ver­an­stal­tun­gen der Refe­ren­da­re und Refe­ren­da­rin­nen mit­hel­fen und vie­les wei­te­res.

Mit­glie­der­in­for­ma­tio­nen

Wäh­rend dei­nes Refe­ren­da­ri­ats ist die Mit­glied­schaft für dich kos­ten­los. Trotz­dem genießt du alle Vor­tei­le der GEW Bran­den­burg.

  • Kon­se­quen­te Inter­es­sen­ver­tre­tung bei Tarif­ver­hand­lun­gen:
    • Die GEW Bran­den­burg hat in Ver­hand­lun­gen mit der Lan­des­re­gie­rung Tarif­ver­trä­ge und Ver­ein­ba­run­gen erstrit­ten, die für alle Lehr­kräf­te Arbeits­platz­si­cher­heit sowie die Hin­füh­rung zur Voll­be­schäf­ti­gung garan­tie­ren!
  • Das rech­net sich: Rechts­schutz und kom­pe­ten­te Rechts­be­ra­tung durch die Lan­des­rechts­stel­le der GEW – eine ech­te Leis­tung für jedes Mit­glied!
  • Eine Schlüs­sel­ver­si­che­rung, da das Ver­lie­ren von Schul­schlüs­seln meh­re­re tau­send Euro kos­ten kann.
  • Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Mit­glie­der der GEW Bran­den­burg bie­tet noch mehr Leis­tun­gen und alles ohne zusätz­li­che Kos­ten für das Mit­glied.
  • Ein Ser­vice der GEW, der Infor­ma­ti­ons­vor­sprung garan­tiert: „E&W plus“ – das Mit­glie­der­ma­ga­zin der GEW Bran­den­burg.
    • Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen, Seminar- und Ver­an­stal­tungs­an­ge­bo­te, Fak­ten, Hin­ter­grün­de und Stand­punk­te. Jeden Monat neu und gra­tis!
  • Fra­gen zum Beam­ten­recht? Zur Ein­grup­pie­rung? Zur Besol­dung?
    • Anruf oder E‑Mail genü­gen. Wir haben den Exper­ten!
  • GEW Bran­den­burg – die Mit­mach­ge­werk­schaft! 
    • Zahl­rei­che Fach­grup­pen und Aus­schüs­se der GEW Bran­den­burg haben immer einen Platz frei für enga­gier­te Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, die mit­ma­chen und sich ein­mi­schen wol­len!

Mit­wir­kungs­mög­lich­kei­ten

Wir freu­en uns, dass du Teil der GEW Bran­den­burg sein möch­test. Neben dei­ner Mit­glied­schaft kannst du auch Auf­ga­ben über­neh­men und dich aktiv an der Gestal­tung betei­li­gen. Dies ist auf ver­schie­de­nen Ebe­nen mög­lich:

1. Wäh­rend des Refe­ren­da­ri­ats kannst du dich in einer Grup­pe von Refe­ren­da­ren und Refe­ren­da­rin­nen enga­gie­ren und hier­bei zum Bei­spiel die Begrü­ßungs­ver­an­stal­tun­gen in den Stu­di­en­se­mi­na­ren mit­ge­stal­ten. Des Wei­te­ren arbei­ten wir an der Ver­bes­se­rung der Bedin­gun­gen der Refe­ren­da­re und Refe­ren­da­rin­nen im Land Bran­den­burg und sind hier für jeg­li­che Vor­schlä­ge offen. Du glaubst, dass das zu viel Arbeit neben dem Refe­ren­da­ri­at ist? Kei­ne Sor­ge! Vie­les klä­ren wir online und sind so nicht orts- oder zeit­ab­hän­gig.

Mel­de dich hier­für ein­fach unter: referendariat@gew-brandenburg.de

Falls du noch mehr Ver­ant­wor­tung über­neh­men möch­test, besteht außer­dem die Mög­lich­keit sich regel­mä­ßig für die Per­so­nal­rats­wah­len als Mit­glied des Per­so­nal­rats der Refe­ren­da­re und Refe­ren­da­rin­nen auf­stel­len zu las­sen.

2. Des Wei­te­ren kannst du dich an dei­nen jewei­li­gen Kreis­ver­band wen­den und die­sen unter­stüt­zen. Hier geht es um die Orga­ni­sa­ti­on von Ver­an­stal­tun­gen, die Mit­glie­der­ver­wal­tung, aber auch das Infor­mie­ren von – aber auch der Aus­tausch zwi­schen – Mit­glie­dern in dei­ner Umge­bung. Schau doch ein­fach mal bei einer der Ver­an­stal­tun­gen vor­bei und mel­de dich bes­ten­falls vor­her an.

3. Die Lan­des­fach­grup­pen arbei­ten an schul­ar­ten­spe­zi­fi­schen Pro­ble­men. Sei es die Inklu­si­on, die neue GOST-Verordnung oder Pro­ble­me und Her­aus­for­de­run­gen ande­rer Art, hier kannst du kon­kret an Pro­ble­men arbei­ten und Ver­än­de­run­gen ansto­ßen. Auch hier kannst du dich auf viel­sei­ti­ge Art ein­brin­gen.

Mel­de dich hier­für ein­fach bei dei­nem jewei­li­gen Lan­des­fach­grup­pen­lei­ter.

Recht­li­che Hin­wei­se

Wäh­rend du dich im Stu­di­um haupt­säch­lich an dei­ne Stu­di­en­ord­nung hal­ten muss­test, gibt es jetzt auf ein­mal eine Men­ge Geset­ze, Ver­ord­nun­gen und Richt­li­ni­en, die dir dei­nen Weg wei­sen wer­den.

Alle hier auf­zu­füh­ren wür­de nur für Ver­wir­rung sor­gen. Daher haben wir dir die Wich­tigs­ten zusam­men­ge­tra­gen.

Falls du tief­grei­fen­de Fra­gen hast, wel­che du dir mit­hil­fe die­ser Ver­ord­nun­gen und Geset­ze nicht beant­wor­ten kannst, dann kannst du dich als Mit­glied immer gern an uns wen­den. Schi­cke uns hier­für ein­fach eine Mail oder rufe uns an. Die Adres­sen und Tele­fon­num­mern fin­dest du unter dem But­ton „Kon­takt“.

Beach­te auch, dass die­se Fül­le an Ver­ord­nun­gen und Richt­li­ni­en nicht nur dafür da sind, um dir das Leben schwer zu machen, sie geben dir den Rah­men für dei­ne Arbeit und auch eine gesetz­li­che Sicher­heit in Fäl­len von Pro­ble­men.

Daher ist es sinn­voll sich die­se immer mal wie­der anzu­schau­en und sie nicht kom­plett aus den Augen zu ver­lie­ren.

Beam­ten­ge­setz

Die­ses befasst sich mit den Richt­li­ni­en zu dei­ner neu­en Posi­ti­on als Beam­ter oder Beam­tin. Hier wer­den die ver­schie­de­nen Lauf­bah­nen bestimmt, die Bestim­mun­gen zu Neben­tä­tig­kei­ten sind dar­ge­legt und dei­ne Rech­te und Pflich­ten im Beam­ten­ver­hält­nis erläu­tert. Das Beam­ten­ge­setz gilt nicht nur für alle ver­be­am­te­te Lehr­kräf­te im Land Bran­den­burg, son­dern auch für Poli­zis­ten und Beam­te des Land­ta­ges, daher betref­fen dich nicht alle der Abschnit­te.

Schul­ge­setz

Wuss­test du, dass die Schü­le­rin­nen und Schü­ler ein Recht auf eine Schü­ler­zei­tung haben? Oder, dass wenn sich das Fehl­ver­hal­ten einer Schü­le­rin oder eines Schü­lers auf ande­re Schü­le­rin­nen oder Schü­ler, Lehr­kräf­te oder ande­re Schul­an­ge­hö­ri­ge bezieht, das Schul­ge­setz als Grund­satz immer die Schlich­tung des Streits vor­sieht, anstatt sofort Ord­nungs­maß­nah­men zu ertei­len? Sol­che und wei­te­re Rege­lun­gen, die zum Bei­spiel die Unter­richts­fä­cher, das Recht auf Bil­dung, die Schul­pflicht und die Rech­te und Pflich­ten aus dem Schul­ver­hält­nis betref­fen, fin­dest du im Schul­ge­setz.

Ver­ord­nung Vor­be­rei­tungs­dienst

VV Unter­richts­or­ga­ni­sa­ti­on

GOSTV

VV Leis­tungs­be­wer­tung

Beam­ten­sta­tus und Anwär­ter­be­zü­ge

Ver­be­am­tung

Nach dem Schwö­ren des Eides wäh­rend dei­ner Ernen­nungs­ver­an­stal­tung bist du offi­zi­ell ein Beam­ten­an­wär­ter oder eine Beam­ten­an­wär­te­rin (oder: Beam­ter und Beam­tin auf Wider­ruf). Die­ses Beam­ten­ver­hält­nis ist ein Aus­bil­dungs­ver­hält­nis, wel­ches dir nach dem Bestehen der Abschluss­prü­fun­gen die Mög­lich­keit ver­schafft, in das Beam­ten­ver­hält­nis auf Pro­be über­nom­men zu wer­den.

Durch die­ses Beam­ten­ver­hält­nis ist nun das Beam­ten­ge­setz (sie­he Recht­li­che Hin­wei­se), wel­ches du unter dem Punkt „Beam­ten­ge­setz“ fin­den kannst, für dich bin­dend. Des Wei­te­ren stehst du nun in einer Dienst­pflicht zu dei­nem Dienst­herrn. Genaue­re Infor­ma­tio­nen kannst du dem Beam­ten­ge­setz ent­neh­men.

Außer­dem sind Beam­te und Beam­tin­nen sozi­al­ver­si­che­rungs­frei. Das bedeu­tet, dass du kei­ne Bei­trä­ge für die Renten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung zah­len musst.

Du kannst dich nun auch ent­schei­den, ob du dich bei einer pri­va­ten oder gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se ver­si­chern las­sen möch­test.

In den meis­ten Fäl­len ent­schei­den sich Refe­ren­da­re und Refe­ren­da­rin­nen dazu, sich pri­vat ver­si­chern zu las­sen, da die­se, durch die Unter­stüt­zung der Bei­hil­fe, güns­ti­ger ist.

Wenn du dich gesetz­lich ver­si­chern las­sen möch­test, ist das auch mög­lich, jedoch wer­den hier die Bei­trä­ge höher aus­fal­len, da du eine Voll­ver­si­che­rung abschlie­ßen musst und den vol­len Betrag selbst zahlst (vgl. bei Ange­stell­ten über­nimmt der Arbeit­ge­ber einen Teil der Bei­trä­ge). Die pri­va­ten Kran­ken­kas­sen bie­ten zudem Aus­bil­dungs­an­ge­bo­te an, durch die du wäh­rend dei­nes Refe­ren­da­ri­ats wenig ein­zah­len musst. Du musst dich aber dar­auf ein­stel­len, dass die Bei­trä­ge nach dem Refe­ren­da­ri­at und im vor­an­schrei­ten­den Alter stark anstei­gen wer­den.

Des Wei­te­ren gibt es Ein­schrän­kun­gen, die es manch­mal nicht mög­lich machen sich gesetz­lich ver­si­chern zu las­sen (zum Bei­spiel, wenn du wäh­rend des Stu­di­ums auch schon pri­vat ver­si­chert warst).

Lass dich hier­zu unbe­dingt von einem Fach­mann bera­ten und hole dir ver­schie­de­ne Ange­bo­te ein!

Anwär­ter­be­zü­ge

Die monat­li­chen Bezü­ge wäh­rend dei­nes Refe­ren­da­ri­ats lie­gen zwi­schen 1.425,06€ und 1.459,04€ brut­to im Monat (Stand 01.10.2020).

Falls du bereits ein Kind hast, bekommst du pro Kind einen Zuschlag auf dei­ne Anwär­ter­be­zü­ge.

Von die­sem Gehalt wer­den dir Steu­ern und wei­te­re Abga­ben abge­zo­gen, am Ende kannst du aber mit einem Net­to­ge­halt von ca. 1340€ im Monat rech­nen (ledig, ohne Kir­chen­steu­er, Refe­ren­dar für Gym­na­si­al­lehr­amt). Durch den Beam­ten­sta­tus musst du kei­ne Renten- oder Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung zah­len.

Außer­dem besteht für dich die Mög­lich­keit, die ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tung zu bean­tra­gen. Der staat­li­che Dienst­herr zahlt dir im Monat 6,65€, um dich bei der Ver­mö­gens­bil­dung zu unter­stüt­zen. Die­ses Geld kann jedoch nicht auf dein nor­ma­les Giro­kon­to über­wie­sen wer­den. Du benö­tigst hier­für einen soge­nann­ten Bau­spa­rer oder ande­re Spar­for­men wie Akti­en­fonds. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhält du bei dei­ner Bank.

Refe­ren­da­ri­at und Ein­stel­lun­gen

All­ge­mein­gül­ti­ge Tipps, die jeder Refe­ren­dar oder jede Refe­ren­da­rin benö­tigt, sind immer schwer zu fin­den. Die meis­ten Pro­ble­me ent­ste­hen meis­tens jedoch kurz vor oder kurz nach der Ein­stel­lung in das Refe­ren­da­ri­at, wes­we­gen wir dir hier das Ein­stel­lungs­ver­fah­ren und den all­ge­mei­nen Ablauf des Refe­ren­da­ri­ats auf­füh­ren. Außer­dem geben wir Hin­wei­se dazu, wie du dich am Ende dei­nes Refe­ren­da­ri­ats für eine Anstel­lung im Land Bran­den­burg bewer­ben kannst.

Die Hand­rei­chung des MBJS zum Vor­be­rei­tungs­dienst ent­hält wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen gut zusam­men­ge­fasst.

Bewer­bung für das Refe­ren­da­ri­at

Du kannst dich aus­schließ­lich auf der Sei­te des Minis­te­ri­ums für Bil­dung, Jugend und Sport (Bewer­bungs­por­tal) bewer­ben.

Neben dei­nem Abschluss­zeug­nis oder einem Nach­weis über die erbrach­ten und noch feh­len­den Leis­tun­gen im Stu­di­um, benö­tigst du für die Bewer­bung dei­nen Lebens­lauf und ver­schie­de­ne Erklä­run­gen (z.B. Vor­stra­fen und gesund­heit­li­che Eig­nung), wel­che du als Vor­druck auf der Inter­net­sei­te des MBJS fin­dest und ein­ge­scannt hoch­la­den kannst. Ab 2020 ist es eben­so not­wen­dig die Masern­imp­fung nach­zu­wei­sen.

Schon wäh­rend der Online­be­wer­bung kannst du dein Wunsch­stu­di­en­se­mi­nar (Ber­nau, Cott­bus, Pots­dam) ange­ben. Es kann jedoch nicht gewähr­leis­tet wer­den, dass alle Refe­ren­da­re und Refe­ren­da­rin­nen eine Zuwei­sung für ihr Wunsch­stu­di­en­se­mi­nar bekom­men. Falls du bereits an einer Schu­le gear­bei­tet hast, an wel­cher du auch gern blei­ben möch­test, kann sich dein Schul­lei­ter oder dei­ne Schul­lei­te­rin mit einem Emp­feh­lungs­schrei­ben an das zustän­di­ge Stu­di­en­se­mi­nar wen­den, um die Schul­zu­wei­sung zu beschleu­ni­gen.

Nach­dem die Bewer­bung abge­schickt wur­de, bekommst du eini­ge Zeit spä­ter wei­te­re Unter­la­gen, in denen du dei­ne Wün­sche kon­kre­ti­sie­ren kannst. Außer­dem musst du nun wei­te­re Unter­la­gen ein­rei­chen (z.B. beglau­big­te Kopie dei­nes Abschluss­zeug­nis­ses, erwei­ter­tes poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis, etc.). Du bekommst eine Zuwei­sung für ein Stu­di­en­se­mi­nar und kannst dann inner­halb die­ses Bereichs meh­re­re Orte ange­ben, die dir zusa­gen. Aber beach­te auch hier: Bran­den­burg ist ein Flä­chen­land und es kann nicht garan­tiert wer­den, dass du genau an dei­nen Wunschort kommst. War­te daher, wenn mög­lich, am bes­ten mit der Woh­nungs­su­che.

Nun sucht das Stu­di­en­se­mi­nar für dich die pas­sen­de Schu­le. Nach eini­ger Zeit wirst du dei­ne Schul­zu­wei­sung erhal­ten, eben­so wie die Ein­la­dung zur Ernen­nungs­ver­an­stal­tung in Pots­dam.

Beach­te: der gan­ze Pro­zess dau­ert meh­re­re Mona­te!

Ablauf des Refe­ren­da­ri­ats

Die Dau­er des Refe­ren­da­ri­ats im Land Bran­den­burg rich­tet sich nach der vor­an­ge­gan­ge­nen Uni­ver­si­täts­lauf­bahn:

Bei einem 5‑jährigen Stu­di­um inklu­si­ve eines Pra­xis­se­mes­ters dau­ert der Vor­be­rei­tungs­dienst 12 Mona­te, ohne die­se Vor­aus­set­zun­gen 18 Mona­te. Das Refe­ren­da­ri­at kann aber auf Antrag von 18 auf 12 Mona­te gekürzt wer­den.

Ihr wer­det in die­ser Zeit sowohl an einer Aus­bil­dungs­schu­le als auch im Stu­di­en­se­mi­nar tätig sein. In den Schu­len arbei­tet ihr pro Woche 12 Leh­rer­wo­chen­stun­den (LWS), im Stu­di­en­se­mi­nar 7 LWS. Zusätz­lich müsst ihr an ande­ren Tätig­kei­ten, die das Schul­le­ben betref­fen, teil­neh­men (z.B. Kon­fe­ren­zen). Die Anzahl der Stun­den, in denen ihr selbst­stän­dig unter­rich­tet, erhöht sich im Lau­fe des Vor­be­rei­tungs­diens­tes, über­schrei­tet jedoch nie die 12 LWS.

Im Stu­di­en­se­mi­nar fin­den ver­schie­de­ne obli­ga­to­ri­sche Ver­an­stal­tun­gen statt:

  • Aus­bil­dungs­coa­ching
  • Über­fach­li­che Ange­bo­te
  • Fach­di­dak­tik
  • Indi­vi­dua­li­sier­te Ange­bo­te

Die Aus­bil­de­rin­nen und Aus­bil­der besu­chen die Lehr­amts­kan­di­da­ten (LAK) im Unter­richt, geben Feed­back und erar­bei­ten gemein­sam mit dem LAK Ent­wick­lungs­schwer­punk­te für die Wei­ter­ar­beit.

In den meis­ten Fäl­len fin­den die Ver­an­stal­tun­gen im Stu­di­en­se­mi­nar an einem Tag pro Woche statt (Aus­nah­men kön­nen jedoch bei bestimm­ten Fächern/ Schul­for­men vor­kom­men).

In den Schu­len müs­sen die LAK fol­gen­de Tätig­kei­ten aus­füh­ren:

  • Hos­pi­ta­tio­nen bei ande­ren Lehr­kräf­ten
  • Unter­rich­ten (geglie­dert in ange­lei­te­ten und selbst­stän­di­gen Unter­richt)
  • Ande­re Tätig­kei­ten, die das Schul­le­ben betref­fen

Hin­weis: In den Schu­len haben alle LAK eine Aus­bil­dungs­lehr­kraft. Die­se beglei­tet euch auf dem Weg zur 2. Staats­prü­fung, indem sie bei euch hos­pi­tiert, berät und Feed­back gibt.

Nach 12 (bzw. 18) Mona­ten setzt sich die Note der Staats­prü­fung aus der Bewer­tung der fol­gen­den Berei­che zusam­men:

  • 50% unter­richts­prak­ti­sche Prü­fung
  • 30% Beur­tei­lung Schulleiter/ Schul­lei­te­rin
  • 20% münd­li­che Prü­fung

Anstel­lung im Land Bran­den­burg

Schon wäh­rend dei­nes Refe­ren­da­ri­ats kom­men Ver­tre­ter der Schul­äm­ter in dein Stu­di­en­se­mi­nar und schau­en, wel­che frei­en Stel­len für dei­ne Fächer­kom­bi­na­ti­on vor­han­den sind.

In die­sen Gesprä­chen wird die all­ge­mei­ne und aktu­el­le Bedarfs­la­ge dar­ge­legt. Mit bestimm­ten Fach­rich­tun­gen, wie zum Bei­spiel Mathe­ma­tik, Phy­sik, aber auch Eng­lisch, hast du gro­ße Chan­cen aus vie­len Mög­lich­kei­ten wäh­len zu kön­nen. Das bedeu­tet, dass du vie­le Vor­schlä­ge aus ver­schie­de­nen Gebie­ten Bran­den­burgs bekommst und auch dir die Schu­len inner­halb die­ser Regio­nen genau anschau­en kannst, um dann dei­ne Ent­schei­dung zu tref­fen. Eben­so gut sieht es für Grundschul- und Ober­schul­lehr­kräf­te aus. Die­se wer­den zur Zeit fast über­all in Bran­den­burg benö­tigt.

Aber auch Gym­na­si­al­lehr­kräf­te mit Fächern, die momen­tan nicht so stark gesucht wer­den, wer­den hier bera­ten und auch Anstel­lungs­mög­lich­kei­ten unter­brei­tet. Hier musst du dich jedoch dar­auf ein­stel­len, dass du nicht unbe­dingt eine Anstel­lung an dei­nem Wunschort bekom­men wirst.

Durch die­se indi­vi­du­el­le Betreu­ung und Bera­tung wird dir die Ein­stel­lung erleich­tert, da du bereits dei­ne Mög­lich­kei­ten kennst, bevor du dein Zwei­tes Staats­examen über­haupt abge­legt hast.

Außer­dem kannstu du dich im Bewer­bungs­por­tal Schul­dienst des Lan­des Bran­den­burgs online bewer­ben – so ähn­lich, wie du dich für das Refe­ren­da­ri­at bewor­ben hast. Hier wer­den dir auch wie­der Anstel­lungs­vor­schlä­ge unter­brei­tet, die du an- oder ableh­nen kannst.

Falls du orts­un­ab­hän­gig oder du dir unsi­cher bist, ob dei­ne Fächer­kom­bi­na­ti­on gefragt ist, kannst du in die­sem Por­tal dei­ne Bewer­bung auch ganz ein­fach an meh­re­re Schul­äm­ter ver­schi­cken.

Du kannst dich vor­her auch über aktu­el­le Stel­len­an­ge­bo­te auf der Sei­te des Minis­te­ri­ums für Bil­dung, Jugend und Sport infor­mie­ren.

Bei even­tu­el­len Pro­ble­men oder Fra­gen ste­hen dir die Schul­äm­ter und Per­so­nal­rä­te zur Ver­fü­gung.