Herzlich willkommen auf der Seite der
Landesfachgruppe Schule und Berufliche Bildung!
Lehramtskandidaten und Berufseinsteiger
Ihr habt Fragen oder ein bestimmtes Anliegen? Dann schreibt uns bitte an:
referendariat@gew-brandenburg.de oder berufseinsteiger@gew-brandenburg.de
Online-Sprechstunde zum Fragenstellen und gemeinsamen Austausch!
Alle drei Monate bieten wir eine Sprechstunde für Referendare und Berufseinsteiger an.
Wie setzt sich die Arbeitszeit zusammen? Kann ich meine Einsatzschule wechseln?
Welche rechtlichen Bestimmungen muss ich kennen? Bin ich richtig eingruppert?
Was macht eigentlich die GEW und kann auch ich mich einbringen?
Veranstaltungen
Online-Sprechstunde für Berufseinsteiger*innen
Wie setzt sich die Arbeitszeit zusammen? Kann ich meine Einsatzschule wechseln? Welche…
6. März 2025 — 18:30–20:00 Uhr
Online-Sprechstunde für Berufseinsteiger*innen
Wie setzt sich die Arbeitszeit zusammen? Kann ich meine Einsatzschule wechseln? Welche…
5. Juni 2025 — 18:30–20:00 Uhr
Online-Sprechstunde für Berufseinsteiger*innen
Wie setzt sich die Arbeitszeit zusammen? Kann ich meine Einsatzschule wechseln? Welche…
25. September 2025 — 18:30–20:00 Uhr
Online-Sprechstunde für Berufseinsteiger*innen
Wie setzt sich die Arbeitszeit zusammen? Kann ich meine Einsatzschule wechseln? Welche…
4. Dezember 2025 — 18:30–20:00 Uhr
Und für einen ersten Ein- und Überblick über den Seiteneinstieg bzw. den Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg hat die GEW jeweils eine kleine Broschüre erstellt und herausgegeben, die Interessierte gern per E‑Mail an: info@gew-brandenburg.de abfordern können. Mitgliedern der GEW Brandenburg werden diese und weitere Broschüren gern kostenfrei zugesandt.
Als Mitglied der GEW könnt ihr durch unseren
Kooperationspartner Vorteile genießen!
Schaut mal rein, da ist bestimmt etwas für euch dabei!
SIGNAL IDUNA
Wir freuen uns sehr, dass du dich für eine Mitgliedschaft und auch die Mitwirkungsmöglichkeiten der GEW Brandenburg interessierst!
Referendare und Referendarinnen sind, wie die meisten Berufseinsteiger, zunächst mit den Schwierigkeiten des Berufsalltages beschäftigt. Es geht um grundlegende Fragen, zum Beispiel, wie das Arbeitspensum innerhalb der Woche zu schaffen ist und man nicht jedes Wochenende noch für die Arbeit opfern muss, wie man mit den Kollegen auskommt und, natürlich, wie man vor der Klasse besteht.
Die wichtigsten Informationen zum Vorbereitungsdienst können in der Broschüre “Dein Fahrplan für den Vorbereitungsdienst” nachglesen werden. Diese können im Kreisverband oder in der Geschäftstelle angefragt werden und werden ab Sommer 2022 in den Begrüßungsbeuteln für neue Referendare zu finden sein.
Trotzdem ist jeder Referendar und jede Referendarin für Hilfestellungen dankbar, sei es von dem Schulbuchverlag, der Referendaren und Referendarinnen 50% Rabatt gewährt oder eben von der GEW Brandenburg, die dir mit Rat und Tat zur Seite steht.
Nicht nur wir können dir beiseitestehen, auch du kannst uns helfen! Es gibt verschiedene Mitwirkungsmöglichkeiten, die wir dir auf den folgenden Seiten vorstellen möchten. Natürlich ist uns bewusst, dass du schon genug mit Unterrichtsbesuchen, Unterrichtsentwürfen, Verlaufsplanungen etc. zutun hast. Trotzdem kannst auch du dich bei der GEW engagieren: kleine Aufgaben übernehmen, online bei Planungen für Veranstaltungen der Referendare und Referendarinnen mithelfen und vieles weiteres.
Mitgliederinformationen
Während deines Referendariats ist die Mitgliedschaft für dich kostenlos. Trotzdem genießt du alle Vorteile der GEW Brandenburg.
- Konsequente Interessenvertretung bei Tarifverhandlungen:
- Die GEW Brandenburg hat in Verhandlungen mit der Landesregierung Tarifverträge und Vereinbarungen erstritten, die für alle Lehrkräfte Arbeitsplatzsicherheit sowie die Hinführung zur Vollbeschäftigung garantieren!
- Das rechnet sich: Rechtsschutz und kompetente Rechtsberatung durch die Landesrechtsstelle der GEW – eine echte Leistung für jedes Mitglied!
- Eine Schlüsselversicherung, da das Verlieren von Schulschlüsseln mehrere tausend Euro kosten kann.
- Die Berufshaftpflichtversicherung für Mitglieder der GEW Brandenburg bietet noch mehr Leistungen und alles ohne zusätzliche Kosten für das Mitglied.
- Ein Service der GEW, der Informationsvorsprung garantiert: „E&W plus“ – das Mitgliedermagazin der GEW Brandenburg.
- Aktuelle Informationen, Seminar- und Veranstaltungsangebote, Fakten, Hintergründe und Standpunkte. Jeden Monat neu und gratis!
- Fragen zum Beamtenrecht? Zur Eingruppierung? Zur Besoldung?
- Anruf oder E‑Mail genügen. Wir haben den Experten!
- GEW Brandenburg – die Mitmachgewerkschaft!
- Zahlreiche Fachgruppen und Ausschüsse der GEW Brandenburg haben immer einen Platz frei für engagierte Kolleginnen und Kollegen, die mitmachen und sich einmischen wollen!
Mitwirkungsmöglichkeiten
Wir freuen uns, dass du Teil der GEW Brandenburg sein möchtest. Neben deiner Mitgliedschaft kannst du auch Aufgaben übernehmen und dich aktiv an der Gestaltung beteiligen. Dies ist auf verschiedenen Ebenen möglich:
1. Während des Referendariats kannst du dich in einer Gruppe von Referendaren und Referendarinnen engagieren und hierbei zum Beispiel die Begrüßungsveranstaltungen in den Studienseminaren mitgestalten. Des Weiteren arbeiten wir an der Verbesserung der Bedingungen der Referendare und Referendarinnen im Land Brandenburg und sind hier für jegliche Vorschläge offen. Du glaubst, dass das zu viel Arbeit neben dem Referendariat ist? Keine Sorge! Vieles klären wir online und sind so nicht orts- oder zeitabhängig.
Melde dich hierfür einfach unter: referendariat@gew-brandenburg.de
Falls du noch mehr Verantwortung übernehmen möchtest, besteht außerdem die Möglichkeit sich regelmäßig für die Personalratswahlen als Mitglied des Personalrats der Referendare und Referendarinnen aufstellen zu lassen.
2. Des Weiteren kannst du dich an deinen jeweiligen Kreisverband wenden und diesen unterstützen. Hier geht es um die Organisation von Veranstaltungen, die Mitgliederverwaltung, aber auch das Informieren von – aber auch der Austausch zwischen – Mitgliedern in deiner Umgebung. Schau doch einfach mal bei einer der Veranstaltungen vorbei und melde dich bestenfalls vorher an.
3. Die Landesfachgruppen arbeiten an schulartenspezifischen Problemen. Sei es die Inklusion, die neue GOST-Verordnung oder Probleme und Herausforderungen anderer Art, hier kannst du konkret an Problemen arbeiten und Veränderungen anstoßen. Auch hier kannst du dich auf vielseitige Art einbringen.
Melde dich hierfür einfach bei deinem jeweiligen Landesfachgruppenleiter.
Rechtliche Hinweise
Während du dich im Studium hauptsächlich an deine Studienordnung halten musstest, gibt es jetzt auf einmal eine Menge Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die dir deinen Weg weisen werden.
Alle hier aufzuführen würde nur für Verwirrung sorgen. Daher haben wir dir die Wichtigsten zusammengetragen.
Falls du tiefgreifende Fragen hast, welche du dir mithilfe dieser Verordnungen und Gesetze nicht beantworten kannst, dann kannst du dich als Mitglied immer gern an uns wenden. Schicke uns hierfür einfach eine Mail oder rufe uns an. Die Adressen und Telefonnummern findest du unter dem Button „Kontakt“.
Beachte auch, dass diese Fülle an Verordnungen und Richtlinien nicht nur dafür da sind, um dir das Leben schwer zu machen, sie geben dir den Rahmen für deine Arbeit und auch eine gesetzliche Sicherheit in Fällen von Problemen.
Daher ist es sinnvoll sich diese immer mal wieder anzuschauen und sie nicht komplett aus den Augen zu verlieren.
Dieses befasst sich mit den Richtlinien zu deiner neuen Position als Beamter oder Beamtin. Hier werden die verschiedenen Laufbahnen bestimmt, die Bestimmungen zu Nebentätigkeiten sind dargelegt und deine Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis erläutert. Das Beamtengesetz gilt nicht nur für alle verbeamtete Lehrkräfte im Land Brandenburg, sondern auch für Polizisten und Beamte des Landtages, daher betreffen dich nicht alle der Abschnitte.
Wusstest du, dass die Schülerinnen und Schüler ein Recht auf eine Schülerzeitung haben? Oder, dass wenn sich das Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers auf andere Schülerinnen oder Schüler, Lehrkräfte oder andere Schulangehörige bezieht, das Schulgesetz als Grundsatz immer die Schlichtung des Streits vorsieht, anstatt sofort Ordnungsmaßnahmen zu erteilen? Solche und weitere Regelungen, die zum Beispiel die Unterrichtsfächer, das Recht auf Bildung, die Schulpflicht und die Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis betreffen, findest du im Schulgesetz.
Verordnung Vorbereitungsdienst
Beamtenstatus und Anwärterbezüge
Verbeamtung
Nach dem Schwören des Eides während deiner Ernennungsveranstaltung bist du offiziell ein Beamtenanwärter oder eine Beamtenanwärterin (oder: Beamter und Beamtin auf Widerruf). Dieses Beamtenverhältnis ist ein Ausbildungsverhältnis, welches dir nach dem Bestehen der Abschlussprüfungen die Möglichkeit verschafft, in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen zu werden.
Durch dieses Beamtenverhältnis ist nun das Beamtengesetz (siehe Rechtliche Hinweise), welches du unter dem Punkt „Beamtengesetz“ finden kannst, für dich bindend. Des Weiteren stehst du nun in einer Dienstpflicht zu deinem Dienstherrn. Genauere Informationen kannst du dem Beamtengesetz entnehmen.
Außerdem sind Beamte und Beamtinnen sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass du keine Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen musst.
Du kannst dich nun auch entscheiden, ob du dich bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen möchtest.
In den meisten Fällen entscheiden sich Referendare und Referendarinnen dazu, sich privat versichern zu lassen, da diese, durch die Unterstützung der Beihilfe, günstiger ist.
Wenn du dich gesetzlich versichern lassen möchtest, ist das auch möglich, jedoch werden hier die Beiträge höher ausfallen, da du eine Vollversicherung abschließen musst und den vollen Betrag selbst zahlst (vgl. bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge). Die privaten Krankenkassen bieten zudem Ausbildungsangebote an, durch die du während deines Referendariats wenig einzahlen musst. Du musst dich aber darauf einstellen, dass die Beiträge nach dem Referendariat und im voranschreitenden Alter stark ansteigen werden.
Des Weiteren gibt es Einschränkungen, die es manchmal nicht möglich machen sich gesetzlich versichern zu lassen (zum Beispiel, wenn du während des Studiums auch schon privat versichert warst).
Lass dich hierzu unbedingt von einem Fachmann beraten und hole dir verschiedene Angebote ein!
Anwärterbezüge
Die monatlichen Bezüge während deines Referendariats liegen zwischen 1.425,06€ und 1.459,04€ brutto im Monat (Stand 01.10.2020).
Falls du bereits ein Kind hast, bekommst du pro Kind einen Zuschlag auf deine Anwärterbezüge.
Von diesem Gehalt werden dir Steuern und weitere Abgaben abgezogen, am Ende kannst du aber mit einem Nettogehalt von ca. 1340€ im Monat rechnen (ledig, ohne Kirchensteuer, Referendar für Gymnasiallehramt). Durch den Beamtenstatus musst du keine Renten- oder Arbeitslosenversicherung zahlen.
Außerdem besteht für dich die Möglichkeit, die vermögenswirksame Leistung zu beantragen. Der staatliche Dienstherr zahlt dir im Monat 6,65€, um dich bei der Vermögensbildung zu unterstützen. Dieses Geld kann jedoch nicht auf dein normales Girokonto überwiesen werden. Du benötigst hierfür einen sogenannten Bausparer oder andere Sparformen wie Aktienfonds. Weitere Informationen erhält du bei deiner Bank.
Referendariat und Einstellungen
Allgemeingültige Tipps, die jeder Referendar oder jede Referendarin benötigt, sind immer schwer zu finden. Die meisten Probleme entstehen meistens jedoch kurz vor oder kurz nach der Einstellung in das Referendariat, weswegen wir dir hier das Einstellungsverfahren und den allgemeinen Ablauf des Referendariats aufführen. Außerdem geben wir Hinweise dazu, wie du dich am Ende deines Referendariats für eine Anstellung im Land Brandenburg bewerben kannst.
Die Handreichung des MBJS zum Vorbereitungsdienst enthält wichtige Informationen gut zusammengefasst.
Bewerbung für das Referendariat
Du kannst dich ausschließlich auf der Seite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (Bewerbungsportal) bewerben.
Neben deinem Abschlusszeugnis oder einem Nachweis über die erbrachten und noch fehlenden Leistungen im Studium, benötigst du für die Bewerbung deinen Lebenslauf und verschiedene Erklärungen (z.B. Vorstrafen und gesundheitliche Eignung), welche du als Vordruck auf der Internetseite des MBJS findest und eingescannt hochladen kannst. Ab 2020 ist es ebenso notwendig die Masernimpfung nachzuweisen.
Schon während der Onlinebewerbung kannst du dein Wunschstudienseminar (Bernau, Cottbus, Potsdam) angeben. Es kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass alle Referendare und Referendarinnen eine Zuweisung für ihr Wunschstudienseminar bekommen. Falls du bereits an einer Schule gearbeitet hast, an welcher du auch gern bleiben möchtest, kann sich dein Schulleiter oder deine Schulleiterin mit einem Empfehlungsschreiben an das zuständige Studienseminar wenden, um die Schulzuweisung zu beschleunigen.
Nachdem die Bewerbung abgeschickt wurde, bekommst du einige Zeit später weitere Unterlagen, in denen du deine Wünsche konkretisieren kannst. Außerdem musst du nun weitere Unterlagen einreichen (z.B. beglaubigte Kopie deines Abschlusszeugnisses, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, etc.). Du bekommst eine Zuweisung für ein Studienseminar und kannst dann innerhalb dieses Bereichs mehrere Orte angeben, die dir zusagen. Aber beachte auch hier: Brandenburg ist ein Flächenland und es kann nicht garantiert werden, dass du genau an deinen Wunschort kommst. Warte daher, wenn möglich, am besten mit der Wohnungssuche.
Nun sucht das Studienseminar für dich die passende Schule. Nach einiger Zeit wirst du deine Schulzuweisung erhalten, ebenso wie die Einladung zur Ernennungsveranstaltung in Potsdam.
Beachte: der ganze Prozess dauert mehrere Monate!
Ablauf des Referendariats
Die Dauer des Referendariats im Land Brandenburg richtet sich nach der vorangegangenen Universitätslaufbahn:
Bei einem 5‑jährigen Studium inklusive eines Praxissemesters dauert der Vorbereitungsdienst 12 Monate, ohne diese Voraussetzungen 18 Monate. Das Referendariat kann aber auf Antrag von 18 auf 12 Monate gekürzt werden.
Ihr werdet in dieser Zeit sowohl an einer Ausbildungsschule als auch im Studienseminar tätig sein. In den Schulen arbeitet ihr pro Woche 12 Lehrerwochenstunden (LWS), im Studienseminar 7 LWS. Zusätzlich müsst ihr an anderen Tätigkeiten, die das Schulleben betreffen, teilnehmen (z.B. Konferenzen). Die Anzahl der Stunden, in denen ihr selbstständig unterrichtet, erhöht sich im Laufe des Vorbereitungsdienstes, überschreitet jedoch nie die 12 LWS.
Im Studienseminar finden verschiedene obligatorische Veranstaltungen statt:
- Ausbildungscoaching
- Überfachliche Angebote
- Fachdidaktik
- Individualisierte Angebote
Die Ausbilderinnen und Ausbilder besuchen die Lehramtskandidaten (LAK) im Unterricht, geben Feedback und erarbeiten gemeinsam mit dem LAK Entwicklungsschwerpunkte für die Weiterarbeit.
In den meisten Fällen finden die Veranstaltungen im Studienseminar an einem Tag pro Woche statt (Ausnahmen können jedoch bei bestimmten Fächern/ Schulformen vorkommen).
In den Schulen müssen die LAK folgende Tätigkeiten ausführen:
- Hospitationen bei anderen Lehrkräften
- Unterrichten (gegliedert in angeleiteten und selbstständigen Unterricht)
- Andere Tätigkeiten, die das Schulleben betreffen
Hinweis: In den Schulen haben alle LAK eine Ausbildungslehrkraft. Diese begleitet euch auf dem Weg zur 2. Staatsprüfung, indem sie bei euch hospitiert, berät und Feedback gibt.
Nach 12 (bzw. 18) Monaten setzt sich die Note der Staatsprüfung aus der Bewertung der folgenden Bereiche zusammen:
- 50% unterrichtspraktische Prüfung
- 30% Beurteilung Schulleiter/ Schulleiterin
- 20% mündliche Prüfung
Anstellung im Land Brandenburg
Schon während deines Referendariats kommen Vertreter der Schulämter in dein Studienseminar und schauen, welche freien Stellen für deine Fächerkombination vorhanden sind.
In diesen Gesprächen wird die allgemeine und aktuelle Bedarfslage dargelegt. Mit bestimmten Fachrichtungen, wie zum Beispiel Mathematik, Physik, aber auch Englisch, hast du große Chancen aus vielen Möglichkeiten wählen zu können. Das bedeutet, dass du viele Vorschläge aus verschiedenen Gebieten Brandenburgs bekommst und auch dir die Schulen innerhalb dieser Regionen genau anschauen kannst, um dann deine Entscheidung zu treffen. Ebenso gut sieht es für Grundschul- und Oberschullehrkräfte aus. Diese werden zur Zeit fast überall in Brandenburg benötigt.
Aber auch Gymnasiallehrkräfte mit Fächern, die momentan nicht so stark gesucht werden, werden hier beraten und auch Anstellungsmöglichkeiten unterbreitet. Hier musst du dich jedoch darauf einstellen, dass du nicht unbedingt eine Anstellung an deinem Wunschort bekommen wirst.
Durch diese individuelle Betreuung und Beratung wird dir die Einstellung erleichtert, da du bereits deine Möglichkeiten kennst, bevor du dein Zweites Staatsexamen überhaupt abgelegt hast.
Außerdem kannstu du dich im Bewerbungsportal Schuldienst des Landes Brandenburgs online bewerben – so ähnlich, wie du dich für das Referendariat beworben hast. Hier werden dir auch wieder Anstellungsvorschläge unterbreitet, die du an- oder ablehnen kannst.
Falls du ortsunabhängig oder du dir unsicher bist, ob deine Fächerkombination gefragt ist, kannst du in diesem Portal deine Bewerbung auch ganz einfach an mehrere Schulämter verschicken.
Du kannst dich vorher auch über aktuelle Stellenangebote auf der Seite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport informieren.
Bei eventuellen Problemen oder Fragen stehen dir die Schulämter und Personalräte zur Verfügung.