Rechts­stel­le


Die Lan­des­rechts­stel­le ist vom 28.03.2024 bis 05.04.2024  nicht besetzt. In drin­gen­den Frist­sa­chen wen­det euch bit­te direkt an die DGB Rechts­schutz GmbH.

Rechts­schutz für Mit­glie­der

Die GEW bie­tet ihren Mit­glie­dern Rechts­schutz bei Strei­tig­kei­ten, die im Rah­men der beruf­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen.

Wer erhält Rechts­schutz?
Rechts­schutz erhal­ten die Beschäf­tig­ten im öffent­li­chen Dienst genau­so wie die Beschäf­tig­ten in pri­va­ten Erziehungs- und Bil­dungs­ein­rich­tun­gen. Dies gilt für Beam­tin­nen und Beam­te, Ange­stell­te, Lehr­kräf­te, Beschäf­tig­te im Aus­lands­schul­dienst, im Sozial- und Erzie­hungs­dienst, an Hoch­schu­len und For­schungs­ein­rich­tun­gen sowie Trä­gern der Wei­ter­bil­dung. Der Rechts­schutz kann auch für Stu­den­tin­nen und Stu­den­ten wich­tig wer­den, eben­so wie für Mit­glie­der der GEW, die arbeits­los sind, sowie für Pen­sio­nä­re, Rent­ne­rin­nen und Rent­ner.

In wel­chen Fäl­len gibt es Rechts­schutz?
Der Rechts­schutz der GEW wird für beamten- und arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten sowie zivil- und straf­recht­li­che Ange­le­gen­hei­ten gewährt, sofern die­se durch die beruf­li­che Tätig­keit ver­an­lasst wur­den.

Wel­chen Umfang hat der Rechts­schutz?
Ist der Rechts­schutz ein­mal für einen Ver­fah­rens­ab­schnitt gewährt, so umfasst er die Bera­tung und Ver­tre­tung durch die GEW. Erfolgt die Ver­tre­tung ander­wei­tig (DGB, Rechts­an­walt), so über­nimmt die GEW die Kos­ten der Ver­tre­tung und die Gerichts­kos­ten im Rah­men der gesetz­li­chen Gebüh­ren. Dies gilt auch für not­wen­dig wer­den­de wei­te­re Instan­zen bzw. Ver­fah­rens­ab­schnit­te.

Was kos­tet der Rechts­schutz?
Für den Rechts­schutz erhebt die GEW kei­ne geson­der­ten “Ver­si­che­rungs”- Bei­trä­ge. Die vie­len Mil­lio­nen Euro, die die GEW jähr­lich für den Rechts­schutz auf­wen­det, wer­den aus den all­ge­mei­nen Mit­glieds­bei­trä­gen finan­ziert.

Wird der Rechts­schutz unbe­grenzt gewährt?
Rechts­schutz kann nur geleis­tet wer­den, wenn der Fall eine gewis­se Aus­sicht auf Erfolg ver­spricht. Die Ein­zel­hei­ten für die Gewäh­rung von Rechts­schutz sind in den Richt­li­ni­en für den Rechts­schutz gere­gelt.

Ihr habt Fra­gen?

Ansprech­part­ner

Lei­ter der Rechts­stel­le

Chris­ti­an Ziem
T 0331 27184 83
M ziem@gew-brandenburg.de

Sprech­zei­ten:
Di 10:00–12:00Uhr; 13:00–16:00Uhr
Do 10:00–12:00Uhr; 13:00–15:00Uhr
Bera­tung (auch tel.) nur nach vor­he­ri­ger Anmel­dung.

Du brauchst Rechts­bei­stand, bist aber noch kein GEW-Mitglied?

»Hier« geht es wei­ter!

Rechts­schutz­li­nie

Leit­fa­den zum Rechts­schutz

Rechts­schutz­an­trag

Im Mit­glie­der­be­reich fin­det ihr aktu­el­le Recht­spre­chun­gen sowie
Vor­dru­cke
für Anträ­ge, Gel­tend­ma­chun­gen und Wider­sprü­che.

Ehren­amt­li­che Rich­ter gesucht!

Arbeits­ge­richt Frank­furt (Oder)

Ihr habt Inter­es­se? Schreibt eine Mail an: info@gew-brandenburg.de