dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und dem Hauptpersonalrat der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals (HPR-LK)
Zum Halten von lebensälteren Lehrkräften und zur Absicherung des Unterrichts in den kommenden Jahren
wird folgende Dienstvereinbarung zu dem Mitbestimmungstatbestand des § 66 Nummer 5 Personalvertretungsgesetz
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