P R E S S E M I T T E I L U N G
Kleine Anfrage zeigt Ausmaß der Verhinderungsstrategie des Ministeriums
26. Juli 2021
Potsdam — In einer heute veröffentlichten kleinen Anfrage der Abgeordneten Isabelle Vandre (DIE LINKE) im Brandenburger Landtag behauptet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK), dass es zur Frage der Personalvertretung von studentischen Beschäftigten an den Hochschulen “auf Seiten der Personalräte, Gewerkschaften und Studierendenvertretungen unterschiedliche Auffassungen zu geben scheine”. Dieser Aussage widersprechen die Studierenden in der Gewerkschaft für Erziehung undWissenschaft (GEW) Brandenburg als Teil der damit befassten Arbeitsgruppe scharf.
“Bereits seit 2018 ist bekannt, dass die Studierenden im Gesetz faktisch von der Personalvertretung ausgeschlossen werden. Unsere Vorschläge zur Lösung des Problems liegen seit 2019 auf dem Tisch, wurden vom MWFK aber schlichtweg ignoriert. Es ist ein absolutes Unding, dass uns nun mangelnde Einigkeit vorgeworfen und die eigene Handlungsunfähigkeit damit begründet wird. Das MWFK hätte die Verantwortung gehabt, hier frühzeitig eine sinnvolle Lösung einzubringen.” so der Sprecher der GEW Studis Brandenburg Tilman Kolbe.
Als Reaktion auf die eigenen Verschleppung wurde vom MWFK in einem Gespräch mit der zuständigen Arbeitsgruppe aus GEW, vereinter Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und den Brandenburger Personalräten für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen eine Art “kleine” Novelle der Personalvertretungsgesetzes gefordert. Damit sollte die Zeit bis zur geplanten umfassenden Novelle des Personalvertretungsgesetzes Mitte nächsten Jahres überbrückt und das passive Wahlrecht für die studentischen Beschäftigten ermöglicht werden. Ziel war es, eine funktionierende Lösung zu den Personalratswahlen im Frühjahr 2022 zu finden.
Nach einem ersten, leider gar nicht praktikablen Vorschlag des MWFK, sah sich die Arbeitsgruppe gezwungen, selbst einen Vorschlag zu erarbeiten. Doch die Vorgaben des MWFK machten einen kohärenten und funktionierenden Vorschlag unmöglich. Zuletzt hatte die Arbeitsgruppe auf Grund der zahlreichen Einschränkungen des MWFK, nur noch eine Übergangsregelung vorgeschlagen, die eine Neuwahl innerhalb von sechs Monaten nach In-Kraft-Treten des neuen Personalvertretungsgesetzes bewirken sollte. Die umfassende Novelle des Brandenburger Personalvertretungsgesetzes soll Mitte nächsten Jahres erlassen werden.
“Wir sind vom Agieren des MWFK vor allem enttäuscht. Lange Zeit haben wir auf das Problem hingewiesen, nun hat sich das MWFK in seinem Wunsch nach einer ‘kleinen’ Novelle völlig verrannt. Die Bedingungen, die an unseren Vorschlag gestellt wurden, haben einen sinnvollen inhaltlichen Vorschlag vollkommen verunmöglicht. Jetzt will uns das MWFK nicht mehr, als eine ‘politische Absichtserklärung’ anbieten. Wir werden nun alle Kräfte in die ‘große’ Novelle des Personalvertretungsgesetzes stecken, um dort eine sinnvolle Lösung für die Personalvertretung der studentischen Beschäftigten zu finden. Einen faktischen Ausschluss der Studierenden zu den Personalratswahlen im Frühjahr 2022 können wir damit leider nicht mehr verhindern.” so Sabrina Arneth, ebenfalls Sprecherin der GEW Studis Brandenburg.
Die Studierenden stellen an den meisten brandenburgischen Hochschulen die größte Beschäftigtengruppe dar.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Brandenburg vertritt knapp 9.000 Studierende, Pädagog*innen und Wissenschaftler*innen und ist die Bildungsgewerkschaft im deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Zur Gruppe der GEW Studierenden gehören alle Studierenden der GEW Brandenburg.
Das 2019 eingereichte Forderungspapier finden Sie zum Download hier:
https://www.gewstudis-brandenburg.de/ein-recht-auf-personalvertretung/