Information für Mitglieder in Elternzeit!
Mitglieder, die sich in der Zeit vom 22.04.2023 bis zum 29.02.2024 bzw. im Zeitraum vom 09.12.2023 bis zum 31.10.2024 in Elternzeit befunden haben bzw. befinden werden, sollten sich zeitnah telefonisch mit der Landesgeschäftsstelle der GEW Brandenburg in Verbindung setzen.
Widerspruch im Zusammenhang mit der möglichen Unteralimentation im Beamtenbereich im Kalenderjahr 2024
Einzureichen erst ab 1. Dezember 2024 und nur bis zum 31.12.2024. (Formulare stehen ab dann wieder zur Verfügung).
Gefährdungsanzeige / Überlastungsanzeige
für Beschäftigte des Landes Brandenburg
Antrag auf Gewährung einer anteiligen
Altersermäßigungsstunde
Antrag auf Vollzeitbeschäftigung
Geltendmachung wegen Absenkung
der Erfahrungsstufe
Information wegen Verjährung Herabstufung