Rechtsschutz für Mitglieder
Die GEW bietet ihren Mitgliedern Rechtsschutz bei Streitigkeiten, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen.
Wer erhält Rechtsschutz?
Rechtsschutz erhalten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst genauso wie die Beschäftigten in privaten Erziehungs- und Bildungseinrichtungen. Dies gilt für Beamtinnen und Beamte, Angestellte, Lehrkräfte, Beschäftigte im Auslandsschuldienst, im Sozial- und Erziehungsdienst, an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Trägern der Weiterbildung. Der Rechtsschutz kann auch für Studentinnen und Studenten wichtig werden, ebenso wie für Mitglieder der GEW, die arbeitslos sind, sowie für Pensionäre, Rentnerinnen und Rentner.
In welchen Fällen gibt es Rechtsschutz?
Der Rechtsschutz der GEW wird für beamten- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie zivil- und strafrechtliche Angelegenheiten gewährt, sofern diese durch die berufliche Tätigkeit veranlasst wurden.
Welchen Umfang hat der Rechtsschutz?
Ist der Rechtsschutz einmal für einen Verfahrensabschnitt gewährt, so umfasst er die Beratung und Vertretung durch die GEW. Erfolgt die Vertretung anderweitig (DGB, Rechtsanwalt), so übernimmt die GEW die Kosten der Vertretung und die Gerichtskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren. Dies gilt auch für notwendig werdende weitere Instanzen bzw. Verfahrensabschnitte.
Was kostet der Rechtsschutz?
Für den Rechtsschutz erhebt die GEW keine gesonderten „Versicherungs“- Beiträge. Die vielen Millionen Euro, die die GEW jährlich für den Rechtsschutz aufwendet, werden aus den allgemeinen Mitgliedsbeiträgen finanziert.
Wird der Rechtsschutz unbegrenzt gewährt?
Rechtsschutz kann nur geleistet werden, wenn der Fall eine gewisse Aussicht auf Erfolg verspricht. Die Einzelheiten für die Gewährung von Rechtsschutz sind in den Richtlinien für den Rechtsschutz geregelt.
Ansprechpartner
Rechtssekretär
Jannik Feuerbacher
T 0331 27184 83
M rechtsschutz@gew-brandenburg.de
Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag
10:00-12:00Uhr; 13:00-15:00Uhr
Beratung (auch tel.) nur nach vorheriger Anmeldung.
Du brauchst Rechtsbeistand, bist aber noch kein GEW-Mitglied?
»Hier« geht es weiter!
Rechtsschutzlinie
Im Mitgliederbereich findet ihr aktuelle Rechtsprechungen sowie
Vordrucke für Anträge, Geltendmachungen und Widersprüche.
Ehrenamtliche Richter gesucht!
Als gewerkschaftliche Interessenvertretung ist die GEW Brandenburg berechtigt und regelmäßig gefordert, Mitglieder für die Berufung als ehrenamtliche Richterin bzw. Richter für die Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit vorzuschlagen. Gerade als Beschäftigte im Bildungsbereich kennt ihr die Arbeitswirklichkeit und könnt eure Sachkunde und wertvolle praktische Erfahrungen aus diesem Bereich einbringen.
Als gewerkschaftliche Interessenvertretung ist die GEW Brandenburg berechtigt und regelmäßig gefordert, Mitglieder für die Berufung als ehrenamtliche Richterin bzw. Richter für die Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit vorzuschlagen. Gerade als Beschäftigte im Bildungsbereich kennt ihr die Arbeitswirklichkeit und könnt eure Sachkunde und wertvolle praktische Erfahrungen aus diesem Bereich einbringen.
Als ehrenamtliche Richterin bzw. Richter wirkt ihr mit vollem Stimmrecht und in richterlicher Unabhängigkeit an den Entscheidungen mit. Außerdem unterliegt ihr dem Beratungsgeheimnis und seid zur Verschwiegenheit über den Hergang von Beratung und Abstimmung verpflichtet.
Die Berufung erfolgt für einen Zeitraum von fünf Jahren. In der Regel ist mit vier bis sechs Sitzungen pro Jahr zu rechnen, an denen die Teilnahme verpflichtend ist. Während der Sitzungstage werdet ihr von der Arbeit freigestellt und erhaltet eine entsprechende Entschädigung, etwa für Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Interesse?
Da die Gerichte regelmäßig bei uns anfragen, bauen wir fortlaufend einen Pool an interessierten Mitgliedern auf, um zu gegebener Zeit entsprechende Kolleginnen und Kollegen vorschlagen zu können. Solltet ihr Interesse oder Fragen zur Tätigkeit haben, meldet euch per Mail bei der Rechtsstelle.
rechtsschutz@gew-brandenburg.de
