WICHTIGE HINWEISE
Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulung und die Kostenübernahme durch den Dienstherrn ist eine korrekte Beschlussfassung des Personalrates zur Entsendung seines/seiner Mitgliedes/Mitglieder. Dabei sind die Inhalte der Schulung, die Kostenhöhe und eine Begründung der Notwendigkeit der Schulung für das jeweilige Mitglied beizufügen. Dieser Beschluss ist dem/der Leiter/-in der Dienststelle zu übermitteln. Widerspricht diese/dieser nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen, ist die Teilnahme an der Schulung genehmigt und die Kosten werden von der Dienststelle getragen. Das Mitglied des Personalrates kann sich dann verbindlich für die Teilnahme an der Schulung anmelden.
Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir Sie nach der Schulung bitten, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben, welche uns berechtigt, die Rechnung direkt an Ihren Dienstherrn zu stellen.