Spezialschulungen für Lehrer- und Personlräte
Haben Sie Fragen? Ich bin für Sie da! Uta Schönbach
medien@gew-brandenburg.de oder 0331 2718420

23/1-SP-02
Inner- und außerdienstliche Verhaltenspflichten im öffentlichen Dienst
INHALTE
- Beurteilung der persönlichen/charakterlichen Eignung bei der Einstellung, Probezeit-Beurteilung und Verbeamtung
- Verhaltenspflichten, insbesondere Treue-/Loyalitätspflichten, im Arbeits- und Beamtenverhältnis
- Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, Versammlungsfreiheit, Koalitionsfreiheit, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Glaubensfreiheit, Bekenntnisfreiheit, Gewissensfreiheit
- politisches Engagement, Mäßigungsgebot, „politische“ Straftaten
- Fernmeldegeheimnis
- Annahme von Belohnungen, Geschenken und anderen Vorteilen
- Berufsfreiheit und Recht auf wirtschaftliche Entfaltung: Nebentätigkeit
- Arbeits- und beamtenrechtliche Sanktionen für Fehlverhalten
REFERENT
Rechtsanwalt Hardtmann - ausgewiesener Experte für Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Dienstrecht und Verwaltungsrecht im Land Brandenburg
RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIE FREISTELLUNG
gemäß § 46 Abs. 1 LPersVG Brandenburg
KOSTEN
Die Schulungsgebühr für die Grundschulung beträgt 200,00 €.
Die Gebühr übernimmt der Arbeitgeber gem. § 46 Abs. 1 LPersVG Brandenburg.
WICHTIGE HINWEISE
Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulung und die Kostenübernahme durch den Dienstherrn ist eine korrekte Beschlussfassung des Lehrerrates zur Entsendung seines Mitgliedes. Dabei sind die Inhalte der Schulung, die Kostenhöhe und eine Begründung der Notwendigkeit der Schulung für das jeweilige Mitglied beizufügen. Dieser Beschluss ist dem Leiter bzw. der Leiterin der Dienststelle zu übermitteln. Widerspricht diese/dieser nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen, ist die Teilnahme an der Schulung genehmigt und die Kosten werden von der Dienststelle getragen. Das Mitglied des Lehrerrates kann sich dann verbindlich für die Teilnahme an der Schulung anmelden.
Das an der Schulung teilnehmende Mitglied des Lehrerrates ist verpflichtet, der Schulleitung seine schulungsbedingte Abwesenheit anzuzeigen.
AN
Staatliches Schulamt Brandenburg
Staatliches Schulamt Cottbus
Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)
Staatliches Schulamt Neuruppin
ANMELDUNG
nach Erhalt der Kostenübernahmebestätigung durch das Staatliche Schulamt bzw. 10 Arbeitstage nach Eingang des Beschlusses im staatlichem Schulamt über das unten stehende Online-Formular. Wir bitten um die Beachtung der jeweiligen Anmeldefrist. Sie erhalten eine Bestätigungsmail über den Eingang Ihrer Anmeldung.
Bitte nur ein Mitglied pro Schule bzw. Dienststelle, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Leider sind beide Schulungen ausgebucht. Bitte melden Sie sich als Nachrücker an.
Wenn ein Platz frei wird, erhalten Sie eine Nachricht und Sie können teilnehmen.
Sollte dies nicht mehr möglich sein:
Wir werden diese Schulung im Herbst nocheinmal durchführen. Wenn Sie sich als Nachrücker eintragen, erhalten Sie von mir eine persönliche Nachricht mit den neuen Terminen.
TERMINE
24.03.2023 v. 09:00 - 15:00Uhr
31.03.2023 v. 09:00 - 15:00Uhr
ANMELDESCHLUSS ORT
17.03.2023 online
24.03.2023 online
ANMELDUNG ZUR GRUNDSCHULUNG