Gemeinsam sind wir stärker und setzen deine und unsere Interessen durch - im Beruf und in der Bildungspolitik. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist ein starkes Team von über 280.000 Frauen und Männern, die in pädagogischen und wissenschaftlichen Berufen arbeiten: In Schulen, Kindertagesstätten, Hochschulen und anderen pädagogischen Einrichtungen. Werde jetzt Mitglied!
Gut versichert
Im Beruf ist schnell mal was passiert: Der Dienstschlüssel geht verloren, im Labor geht was zu Bruch... Für GEW-Mitlieder kein Problem! Die im Mitgliedsbeitrag enthaltene Berufshaftpflicht tritt ein.
Rechtsschutz
Du empfindest deine dienstliche Beurteilung als unfair, wurdest falsch eingruppiert oder sogar gekündigt? Als GEW-Mitglied genießt du umfassenden Rechtsschutz in allen beruflichen Angelegenheiten - wenn nötig bis in die letzte Instanz.
Gut beraten
zu Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht. Die Mitgliederzeitschrift "E&W"plus sowie die Webseite und zahlreiche Broschüren helfen dir im Alltag - aber auch in der bildungspolitischen Debatte.
Satzung der GEW Brandenburg
Zuletzt geändert von der Landesvertreterversammlung am 17./18. November 2022 in Potsdam
Beitragsordnung der GEW
Stand: Juni 2021
Kostenfreie Mitgliedschaft für
Lehramtsanwärter*innen und Referandar*innen
Erzieher*innen in Ausbildung
Mitgliedsantrag PDF
Mitgliedsantrag online
Prämienflyer
Ein Freund eine Freundin hat dich geworben? Für Freundschaftswerbungen gibt es bei der GEW eine von vielen Prämien!
Fragen und Antworten zur GEW Mitgliedschaft
Du bist nicht sicher, ob du Mitglied werden willst? Du möchtest wissen, was eine Mitgliedschaft kostet? Du hast eine andere Frage und benötigst Beratung? Hier gibt es die häufigsten Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft!
Als Mitglied der GEW hast du nicht nur eine starke Partnerin an deiner Seite, sondern auch zahlreiche Leistungen und Vergütungen exklusiv, wie z.B.:
- Rechtsschutz
- Berufshaftpflichtversicherung
- Schlüsselversicherung
- 11 mal im Jahr die Mitgliederzeitung "E&Wplus"
- jährlicher Lehrerkalender
Jedes Mitglied der GEW ist verpflichtet, den satzungsgemäßen Beitrag zu entrichten und seine Zahlungen daraufhin regelmäßig zu überprüfen. Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem Beschäftigungsstatus:
- Beamt*innen zahlen in den Jahren 2018/2019 0,81 Prozent und in den Jahren 2020/2021 0,83 Prozent der Besoldungsgruppe und -stufe, nach der sie besoldet werden.
- Angestellte mit Tarifvertrag zahlen in den Jahren 2018/2019 0,75 Prozent und in den Jahren 2020/2021 0,76 der Entgeltgruppe und -stufe, nach der vergütet wird; Angestellte ohne Tarifvertrag zahlen 0,7 Prozent des Bruttogehalts.
- Der Mindestbeitrag beträgt immer 0,6 Prozent der untersten Stufe der Entgeltgruppe 1 des TVöD.
- Arbeitslose zahlen ein Drittel des Mindestbeitrags.
- Freiberuflich Beschäftigte zahlen 0,55 Prozent des Honorars.
- Studierende zahlen einen Festbetrag von 2,50 Euro.
- Mitglieder im Referendariat oder Praktikum zahlen einen Festbetrag von 4 Euro.
- Bei Empfänger*innen von Pensionen beträgt der Beitrag 0,68 Prozent des Bruttoruhestandsbezuges. Bei Rentner*innen beträgt der Beitrag 0,66 Prozent der Bruttorente.
Weitere Informationen sind der Beitragsordnung zu entnehmen.
Kostenfreie Mitgliedschaft für
Lehramtsanwärter*innen und Referandar*innen
Erzieher*innen in Ausbildung
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses mit Auswirkungen auf die Beitragshöhe sind umgehend der Landesgeschäftsstelle mitzuteilen. Überbezahlte Beiträge werden nur für das laufende und das diesem vorausgehenden Quartal auf Antrag verrechnet. Die Mitgliedschaft beginnt zum nächstmöglichen Termin. Der Austritt ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich dem Landesverband zu erklären.
Prämienberechtigt sind nur Werberinnen und Werber, die bereits Mitglied der GEW sind. Prämien werden nur für die Werbung beitragszahlender Mitglieder gewährt. Die Daten der Werberin/des Werbers werden zur Versendung der Prämie an Call a Gift übertragen und dort verarbeitet.
Prämienflyer
Auf unserer Internetseite bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unter Angabe personenbezogener Daten Mitglied der GEW zu werden. Die Daten, die Sie dazu in die Eingabemaske eingeben, werden verschlüsselt an uns übermittelt und gespeichert. Die Daten werden zudem automatisch und verschlüsselt an einen geschützten Server der Mitgliederverwaltung übergeben.
Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer und Mitglieder grundsätzlich nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages mit den Mitgliedern sowie zur Verfügungstellung unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Personenbezogene Daten werden von dem Anbieter nur dann erhoben, genutzt und weitergegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer in die Datenerhebung einwilligen. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.
Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
Der Mitgliedsantrag wird von uns verschlüsselt und sicher an uns übermittelt. Der Antrag wird zeitnah bearbeitet. In der Regel erhalten Sie innerhalb der nächsten 14 Tage ein Begrüßungsschreiben und weitere Informationen zur Mitgliedschaft. In Ausnahmefällen kann diese Frist nicht eingehalten werden. Wir bitten um Verständnis, falls das bei Ihnen der Fall sein sollte.
Sollten sich für Sie vor Erhalt der oben genannten Unterlagen noch Fragen ergeben oder nach vier Wochen noch kein Begrüßungsschreiben eingetroffen sein, melden Sie sich bitte bei uns. Kontakt
Sie haben noch eine Frage? Kein Problem! Über unser Kontaktformular bekommen Sie schnell eine Antwort zu Ihrer Frage von unseren Expertinnen und Experten aus der Mitgliederverwaltung.