Informationen für Beamtinnen und Beamten
Schreiben des Ministeriums der Finanzen und für Europa v. 25.04.2022
Dienstunfallschutz der Beamtinnen und Beamten im Homeoffice
Werden Beamtinnen oder Beamte bei einem Dienstunfall verletzt, wird ihnen Unfallfürsorge nach den §§ 44 ff. des Brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetzes (BbgBeamtVG) gewährt. Die nachfolgende Darstellung geht auf die spezielle Problematik des Dienstunfallschutzes bei der Ausübung des Dienstes im genehmigten Homeoffice (Heimarbeit oder Telearbeit) ein. Erfasst sind auch diejenigen Beamtinnen und Beamten, bei denen das Arbeiten im Homeoffice zum berufstypischen Bild gehört (z. B. Lehrkräfte, Professorinnen und Professoren) sowie Richterinnen und Richter.
Grundlegende Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen der Dienstunfallfürsorge ist das Vorliegen eines Dienstunfalls. § 45 Abs. 1 Satz 1 BbgBeamtVG enthält eine
Legaldefinition des Dienstunfallbegriffs. Danach ist ein Dienstunfall... Weiterlesen!