Gespräch über Inflationsausgleichprämie
für den öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg eingefordert!
Die Teuerungen und die hohe Inflation treffen auch die Beschäftigten des Landes Brandenburg hart. Der bis Ende September 2023 geltende Tarifvertrag für die Landes-beschäftigten und die aktuell geltenden besoldungsrechtlichen Regelungen führen zu einem massiven Reallohnverlust bei den Beschäftigten. Es ist davon auszugehen, dass der im Frühjahr 2023 zu erwartende Tarifabschluss für die Beschäftigten der Kommunen und des Bundes tarifliche Regelungen zur Sicherung der Einkommen der betroffenen Kolleginnen und Kollegen enthält und zugleich auch die Möglichkeiten der Zahlung der Inflationsausgleichsprämie für die Beschäftigten im Geltungsbereich in Anwendung gebracht werden. Die zeitliche Differenz der Tarifverhandlungen für die unterschiedlichen Bereiche des öffentlichen Dienstes wird zu erheblichen Dissonanzen führen.
Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Brandenburg erwarten von der Landesregierung, dass auch das Land Brandenburg als Arbeitgeber und Dienstherr seiner sozialen Verantwortung gegenüber den Beschäftigten gerecht wird und sie finanziell entlastet.
In diesem Zusammenhang erwarten ver.di Berlin-Brandenburg, die GEW Brandenburg und die GdP Brandenburg:
- ein zeitnahes gemeinsames Gespräch mit der Ministerin für Finanzen und Europa über die Möglichkeit und die Gewährung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro in Anwendung des beschlossenen Gesetzes für alle Beschäftigten des Landes Brandenburg und
- eine Initiative des Landes Brandenburg in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), grundsätzlich eine Regelung über die Zahlung der Inflationsausgleichprämie in Höhe von 3.000 Euro im Rahmen der zeitlichen Vorgaben des Gesetzes zu vereinbaren.
Die o.g. Gewerkschaften im Land Bandenburg werden ihre Mitglieder über den aktuellen Stand der Gespräche und der Umsetzung der geforderten Inflationsausgleichsprämie informieren.