Verfassungsgericht stärkt die Lehrerräte
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Normenkontrollantrag der Fraktion "Die Linke" - zu den Lehrerräten vor dem Landesverfassungsgericht des Landes Brandenburg war teilweise erfolgreich
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GEW Landesvorsitzender Günther Fuchs
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Liebe Kollegin, lieber Kollege,
das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat am 15. Oktober 2009 das Urteil in dem Verfahren über den Normenkontrollantrag der Fraktion "Die Linke" bezüglich der Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes über die Struktur der Personalvertretung an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Zusammenhang mit den Lehrerräten veröffentlicht. Der Antrag war teilweise erfolgreich.
Im Kern hat das Verfassungsgericht in der mündlichen Urteilverkündung folgende Grundsätze formuliert:
- Die Aufteilung der Personalvertretung in mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten der Schulen auf Personalräte bei den Staatlichen Schulämtern und Lehrerräte in den Schulen ist verfassungskonform. Die Staatlichen Schulämter sind unter Beachtung der gegenwärtigen Rechtslage (Schulgesetz) die Dienststelle für die Lehrkräfte und somit sind die Leiter der Staatlichen Schulämter die Dienstvorgesetzten der Lehrkräfte.
- Mit der Landesverfassung unvereinbar ist, dass sich das Antragsrecht der Lehrerräte nur auf Lehrkräfte bezieht und nicht auch für das sonstige pädagogische Personal an den Schulen gelte.
- Mit der Landesvereinbarung ist ebenfalls unvereinbar, dass die Lehrerräte nicht auch an Schulen den Personalräten gleichgestellt seinen, in denen der Schulleiter / die Schulleiterin statt in personellen Angelegenheiten allein in sozialen, organisatorischen oder sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten entscheidungsbefugt sei. Konkret bedeutet dies, dass alle Lehrerräte die Schutzregelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes uneingeschränkt in Anspruch nehmen können und diese für alle Lehrerräte gelten.
Das Landesverfassungsgericht wird in den nächsten Wochen das schriftliche Urteil und die ausführliche Urteilsbegründung veröffentlichen.
Ich werde Dich über den Fortgang und die weiteren Konsequenzen für die Arbeit der GEW Brandenburg zeitnah informieren. Gleichzeitig füge ich dieser Information die Presseerklärung des Verfassungsgerichtes bei.
Mit freundlichem Gruß
Günther Fuchs
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