Mehr als erwartet – weniger als gehofft
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Die Tarifverhandlungen mit Bund und Kommunen sind beendet. Auf der Grundlage der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission wurde in 14-stündigen Verhandlungen am 27. Februar 2010 ein Kompromiss gefunden, der für beide Seiten tragbar ist.
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Der vierten Verhandlungsrunde ging eine Schlichtung voran, in der in 81-stündigen Verhandlungen eine Empfehlung entwickelt wurde, in der alle Themen der vorangegangenen drei Verhandlungsrunden aufgenommen wurden. Die Schlichtungsempfehlung ist auf der Internetseite der GEW zu finden. Das Ergebnis wird nun den Gewerkschaftsmitgliedern zur Bewertung vorgelegt. Sie entscheiden endgültig über Annahme oder Ablehnung des erzielten Ergebnisses.
Die Ergebnisse
Einkommenssteigerung
Die Entgelte steigen ab dem 1. Januar 2010 um 1,2 Prozent, ab 1. Januar 2011 um weitere 0,6 Prozent und ab dem 1. August 2011 nochmals um 0,5 Prozent. Im Januar 2011 erhalten alle Beschäftigten zusätzlich eine Einmalzahlung von 240 Euro. Praktikantinnen und Praktikanten erhalten 50 Euro. Damit kann die erwartete Preissteigerungsrate ausgeglichen werden. Die Gewerkschaften konnten ihre Forderung nach einer sozialen Komponente nicht durchsetzen.
Erhöhung der Garantiebeträge
Bei Höhergruppierungen aufgrund Übernahme von höher bewerteten Tätigkeiten wirkte sich dies häufig nur geringfügig im Portemonnaie aus. Die Mindestbeträge – die sogenannten Garantiebeträge – wurden nun erhöht.
In den unteren Entgeltgruppen betragen sie nun 50 Euro, ab der Entgeltgruppe 9 sind es 80 Euro.
Leistungsentgelt
Das Volumen für das Leistungsentgelt wird im Bereich der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA) bis 2013 jährlich um 0,25 Prozent erhöht. Der Bund baut dagegen die Leistungsbezahlung nicht weiter aus. Hier bleibt es bei einem Prozent. Die Gewerkschaften konnten zwar den ursprünglichen Plan der VKA – fast die gesamte Einkommenserhöhung in die Leistungsbezahlung zu stecken – verhindern. Sie konnten aber ihr Ziel, dieses völlig ungeeignete Instrument ganz aufzugeben, nicht durchsetzen. Beim Bund gelang es wenigstens, den weiteren Ausbau zu stoppen.
Altersteilzeit
Nach dem Auslaufen des alten Tarifvertrages zu Altersteilzeit wird es nun eine neue Regelung geben. Danach gibt es ab dem 60. Lebensjahr einen Rechtsanspruch. Allerdings können nicht mehr als 2,5 Prozent der Beschäftigten diese Regelung in Anspruch nehmen. Sowohl beim Aufstockungsbetrag – nunmehr 20 Prozent steuer- und sozialversicherungsfrei – als auch bei der Aufstockung des Beitrags zur Rentenversicherung – 80 Prozent – gehen die Leistungen des Arbeitgebers nicht über den gesetzlichen Leistungsumfang hinaus.
Im Unterschied zum bisherigen Altersteilzeittarifvertrag, nach dem Sechzigjährigen eine Altersteilzeit nur wegen dringender betrieblicher/dienstlicher Gründe versagt werden konnte, gibt es jetzt eine Überforderungsklausel. Sie besagt, dass Sechzigjährige in eine Altersteilzeit wechseln können, wenn und solange nicht mehr als 2,5 Prozent der Tarifbeschäftigten eines Ressorts bzw. einer Verwaltung/eines Betriebes von dieser neuen Altersteilzeitregelung Gebrauch machen.
Übernahme von Auszubildenden
Verbindliche Übernahme von Auszubildenden mit Note „3“ und besser für mindestens zwölf Monate.
„FALTER“
Ob das Teilzeit-/Teilrentenmodell „FALTER“ der Arbeitgeber, nach dem ältere Beschäftigte für die Dauer von vier Jahren zwei Jahre vor Beginn ihrer abschlagsfreien Altersrente bei hälftiger Arbeitszeit eine hälftige Teilrente beziehen, praktische Bedeutung erlangt, ist sehr zu bezweifeln. Immerhin müssten diese Beschäftigten maximal bis zum 69. Lebensjahr arbeiten, um eine Rente in der annähernden Höhe zu erhalten, die sie als Altersrente hätten, wenn sie bis zur Regelaltersrente vollzeitbeschäftigt wären. Für Erzieherinnen dürfte dieses Modell genauso wenig geeignet sein wie für viele andere Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst. Nicht aus jeder Raupe wird ein Schmetterling.
Pauschalbetrag als Ausgleich für Bewährungsaufstiege
Beschäftigte, die nach dem 30. September 2005 neu eingestellt wurden, erhalten im Juli 2010 einen Pauschalausgleich in Höhe von 250 Euro, wenn sie in die Entgeltgruppen 2 bis 8 bzw. 9 eingruppiert sind. Im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes wird kein Pauschalausgleich gezahlt, weil hier seit dem 1. November 2009 eine neue Entgelttabelle gilt, in der die Aufstiege berücksichtigt sind.
Die Gewerkschaften konnten sich mit ihrer Forderung nach Fortführung der Aufstiege bis zur Vereinbarung einer neuen Entgeltordnung nicht durchsetzen. Mit diesem Pauschalbetrag erkennen die Arbeitgeber an, dass sie wegen der fehlenden Entgeltordnung ungerechtfertigte Gewinne erzielen. Lediglich dieser Ausgleich ist gelungen.
Neue Entgeltordnung
Zum Verhandlungsergebnis gehört auch eine Prozessvereinbarung für ein neues Eingruppierungsrecht. Hierzu wurden unter anderem Arbeits- und Verhandlungsschritte festgelegt, bei denen es im Kern darum geht, die jetzigen Eingruppierungsregelungen zu überarbeiten und zu vereinheitlichen. Ob es damit gelingt, die Blockadehaltung der Arbeitgeber bei den bisherigen Verhandlungen zu durchbrechen, muss die Zukunft zeigen. Immerhin soll der Prozess jedoch enger bei den politischen Spitzen angesiedelt werden.
Die Laufzeit beträgt 26 Monate und endet am 29. Februar 2012.
Lehrerfragen
Im Anschluss an die Tarifrunde 2010 werden Tarifgespräche aufgenommen. Für das erste Tarifgespräch haben die Gewerkschaften eine Reihe von Lehrerfragen angemeldet. Dazu gehört auch die Halbierung der Stufenlaufzeit in der Stufe 1 und eine vernünftige Regelung unschädlicher Unterbrechungszeiten, die den organisatorischen Bedingungen des Schuljahres angepasst sind (Sommerferienregelung). In dem Gespräch soll auch verbindlich verabredet werden, dass die entsprechenden Lehrerregelungen bis zum 31. Juli 2010 tarifiert werden.
Mitglieder entscheiden
Seit September 2009 haben die Gewerkschaftsmitglieder die Tarifrunde für Bund und Kommunen vorbereitet. Sie haben die Forderungen diskutiert und schließlich festgelegt. Sie haben die ersten Verhandlungen begleitet und Anfang Februar 2010 in einer breiten Warnstreikwelle gezeigt, dass sie auch in der Lage sind, damit Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen zu bringen. Das erst ermöglichte, dass in der Schlichtung eine Empfehlung erarbeitet wurde, in der auch die Forderungen der Beschäftigten beachtet wurden.
Deshalb werden nun auch die Mitglieder über Annahme oder Ablehnung entscheiden.
In den nächsten Tagen werden die Landesverbände die Vorbereitungen treffen, um die Mitgliederbefragung durchzuführen.
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