Wichtige Informationen für alle verbeamteten Lehrkräfte im Land Brandenburg
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Stellen Sie keine Anträge auf freiwillige Teilzeitarbeit, ohne sich umfassend über die Folgen zu informieren!
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Potsdam, Februar 2010
Zurzeit werden durch die Staatlichen Schulämter die Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis durch Aushang aufgefordert, Anträge sowohl auf voraussetzungslose als auch auf familienbedingte Teilzeit zu stellen. Es ist davon auszugehen, dass die Staatlichen Schulämter die von den Beamtinnen und Beamten gestellten Anträge in der Regel positiv bescheiden werden. Den Aufforderungen zur Antragstellung für Teilzeitarbeit haben die Staatlichen Schulämter keinerlei Informationen über die Folgen einer weiteren Teilzeitarbeit beigefügt. Durch den Umstand, dass auch viele Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg lange Zeit teilzeitbeschäftigt waren, besteht die Gefahr, dass bei weiterer Teilzeit versorgungsrechtliche Probleme entstehen können.
Die materiellen Folgen der Teilzeit im Schulbereich sind:
- Absenkung der monatlichen Besoldung entsprechend der Höhe der vereinbarten Teilzeit!
- Absenkung der Höhe der späteren Beamtenversorgung!
- Absenkung der ohnehin geringeren Versorgung im Falle der Dienstunfähigkeit (Gefahr der Unterschreitung der Mindestversorgung)!
Das Bundesministerium des Innern informiert die Beamtinnen und Beamten des Bundes ausführlich über die Folgen der Teilzeit:
"Teilzeitbeschäftigte, die nicht wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sind, erhalten jedoch nur ihr erdientes Ruhegehalt, wenn dieses allein aufgrund langer Freistellungszeiten unter der Mindestversorgung liegt. Diese Regelung beruht darauf, dass Teilzeitbeschäftigte freiwillig ihre Dienstleistung reduziert haben. Konkrete Auswirkungen der Teilzeit können nur aufgrund der persönlichen Verhältnisse beurteilt und daher nur für den jeweiligen Einzelfall getroffen werden. Nähere Informationen erteilt die Pensionsregelungsbehörde. Anfragen können über die zuständige Personaldienststelle gerichtet werden."
Unsere wichtigsten Ziele in den Verhandlungen sind:
- Attraktive Angebote zur Unterstützung freiwilliger Teilzeitarbeit durch einen Ausgleich der finanziellen Nachteile!
- Angebote zum freiwilligen sozialverträglichen Ausscheiden lebensälterer Lehrkräfte!
- Absenkung der außerunterrichtlichen Aufgaben und Tätigkeiten!
- Verpflichtung des Dienstherren, die antragstellenden Beamtinnen und Beamten umfassend und rechtsverbindlich über die Folgen und Auswirkungen der Teilzeit zu informieren!
Unterstützen Sie die Forderungen der GEW Brandenburg und stärken Sie unsere Verhandlungsposition!
Stellen Sie keine Anträge auf freiwillige Teilzeitarbeit, ohne sich umfassend über die Folgen zu informieren! Fordern Sie von den Staatlichen Schulämtern diese Information ein!
Mitglieder der GEW Brandenburg können bei Ihrer Gewerkschaft die Informationen des Dienstherrn überprüfen lassen!
GEW Brandenburg,
die kompetente und durchsetzungsfähige Bildungsgewerkschaft für alle Lehrerinnen und Lehrer!
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